VSME – EU empfiehlt freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Kopie)

Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD / ESRS und EU Taxonomie Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!

Ansprechpartner ist WP Christoph Diener.


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Die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schreitet voran – sowohl in Deutschland als auch auf europäischer Ebene. Viele Unternehmen fragen sich aktuell: Wann genau kommen welche Pflichten auf uns zu? Hier ein Fahrplan mit den wichtigsten Terminen und Meilensteinen.

Deutschland: Vom Regierungsentwurf zum Gesetz

  • 3. September 2025: Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf (RegE) für das CSRD-Umsetzungsgesetz. Damit ist der Weg frei für die parlamentarischen Beratungen.

  • Herbst 2025: Bundestag und Bundesrat beraten das Gesetz. Ziel: Verabschiedung noch im Jahr 2025.

  • Ende 2025 / Anfang 2026: Verkündung im Bundesgesetzblatt, Inkrafttreten.

  • Berichtsjahr 2025 (Welle 1): Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit 500–1.000 Mitarbeitenden wären eigentlich schon berichtspflichtig – können aber von einer Befreiungsoption für 2025 und 2026 Gebrauch machen.

  • Prüfungspflicht: Der Nachhaltigkeitsbericht wird – wie der Finanzbericht – durch Wirtschaftsprüfer geprüft.

EU: Omnibus-Paket und ESRS-Überarbeitung

  • 31. Juli 2025: Die EFRAG veröffentlicht Entwürfe für überarbeitete ESRS Set 1 (European Sustainability Reporting Standards).

  • 29. September 2025: Ende der öffentlichen Konsultation.

  • Oktober 2025: Das Europäische Parlament stimmt über die Änderungen im Rahmen des Omnibus-Pakets ab.

  • Ab 2026: Überarbeitete ESRS treten in Kraft; zusätzlich startet die Pflicht zum XBRL-/ESEF-Tagging der Nachhaltigkeitsberichte.

  • Stop-the-Clock:

    • Welle 2 (große Unternehmen, nicht börsennotiert) → Start Berichtsjahr 2027.

    • Welle 3 (börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und Captives) → Start Berichtsjahr 2028.

Warum das wichtig ist

Für Unternehmen heißt das:

  • Rechtssicherheit rückt näher – der deutsche RegE bringt Klarheit.

  • Mehr Zeit für Welle 2 und 3 – dank EU-Verschiebung bis 2027/2028.

  • Standards bleiben in Bewegung – die ESRS-Revisionen können Anpassungen mit sich bringen, die in der Praxis berücksichtigt werden müssen.

Fazit

Der Fahrplan zeigt: Die CSRD kommt – aber mit abgestuften Fristen und einigen Entlastungen. Unternehmen sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten nutzen, um Datenhaushalt, Prozesse und Governance vorzubereiten. Wer früh startet, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil.

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