VSME – EU empfiehlt freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU
Christoph Diener Christoph Diener

VSME – EU empfiehlt freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission eine neue Empfehlung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) veröffentlicht: C(2025) 4984 final. Diese Empfehlung betrifft nicht börsennotierte KMU, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen möchten – und verweist erstmals explizit auf den von EFRAG entwickelten VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standards for non-listed SMEs).

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Neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU: Ein Überblick über den VSME- und LSME-Standard
Christoph Diener Christoph Diener

Neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU: Ein Überblick über den VSME- und LSME-Standard

Die EU erleichtert KMU die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit zwei neuen Standards: Der VSME-Standard unterstützt nicht-kapitalmarktorientierte KMU bei freiwilligen Berichten durch vereinfachte Anforderungen und geringeren Aufwand. Der LSME-Standard richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU, die ab 2026 nach CSRD berichten müssen. Beide fördern Transparenz und nachhaltiges Wirtschaften.

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Prüfung nach den CEAOB Guidelines on Limited Assurance on Sustainability Reporting: Ein praxisnaher Leitfaden
Christoph Diener Christoph Diener

Prüfung nach den CEAOB Guidelines on Limited Assurance on Sustainability Reporting: Ein praxisnaher Leitfaden

Die CEAOB Guidelines sind ein Leitfaden zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach der CSRD mit Fokus auf Limited Assurance Engagements. Entwickelt vom Committee of European Auditing Oversight Bodies, zielen sie auf eine einheitliche Prüfung in Europa ab. Basierend auf ISAE 3000, helfen sie Unternehmen, die neuen Anforderungen effizient zu erfüllen.

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