EFRAG veröffentlicht überarbeitete ESRS Set 1 – Kommentierungsfrist läuft

Wir von NACHHALTIGKEITSPIONIERE Wirtschaftsprüfer unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der CSRD / ESRS und EU Taxonomie Anforderungen und der Erstellung / Prüfung Ihrer Berichte. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und rechtssichere Lösung finden!

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Am 31. Juli 2025 hat EFRAG die überarbeiteten Entwürfe für das erste Set der European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) veröffentlicht. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der sogenannten Omnibus-Initiative der EU-Kommission zur Entlastung von Unternehmen und zielt auf eine signifikante Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. Die Entwürfe können bis zum 29. September 2025 kommentiert werden.

Ziel der Überarbeitung: Vereinfachung und Klarheit

Die Überarbeitung verfolgt drei zentrale Ziele:

  1. Reduktion des Umfangs der Standards um 55 %

  2. Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um 57 %

  3. Klarstellungen zu methodischen und konzeptionellen Vorgaben

Damit soll die Anwendung der ESRS in der Praxis effizienter und anwenderfreundlicher gestaltet werden – ohne dabei das Ziel der fairen und vollständigen Nachhaltigkeitsinformation aus dem Blick zu verlieren.

Was ist neu?

EFRAG hat unter anderem folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • Einführung des Konzepts der „Fair Presentation“: Damit wird ein Grundsatz aufgenommen, der in der Finanzberichterstattung etabliert ist und die Transparenz der Nachhaltigkeitsinformationen stärken soll.

  • Klarstellungen zur Wesentlichkeitsanalyse: Der Begriff der „materiality of information“ wird geschärft. Gleichzeitig wird das Risiko der rein checklistenartigen Abarbeitung reduziert.

  • Frühzeitige Berücksichtigung von Risiken (Gross vs. Net View): Die Bedeutung von Brutto- und Nettoeffekten bei der Bewertung von Risiken wird stärker hervorgehoben.

Zudem wurden tabellarische Änderungsprotokolle (log of amendments), nicht verpflichtende Umsetzungshinweise (non-mandatory implementation guidance, NMIG), das Glossar sowie die „Basis for Conclusions“ veröffentlicht.

Politischer Hintergrund

Die Überarbeitung ist Teil der im Februar 2025 vorgestellten Omnibus-Initiative der EU-Kommission. Diese hat bereits mit dem Delegierten Rechtsakt zur Einführung der ESRS Set 1 (Verordnung (EU) 2023/2772) im Januar 2024 den rechtlichen Rahmen gesetzt – sich jedoch auf Grundlage der ersten Anwendungserfahrungen für eine Überarbeitung ausgesprochen.

Im März 2025 beauftragte die Kommission EFRAG mit der fachlichen Revision, ursprünglich mit Frist bis 31. Oktober. Diese wurde auf den 30. November 2025 verlängert – mit einer öffentlichen Konsultationsphase von 60 Tagen.

Warum Unternehmen jetzt aktiv werden sollten

Die geplanten Änderungen haben das Potenzial, die Berichterstattung deutlich zu vereinfachen – aber auch neue Anforderungen klarer zu fassen. Unternehmen und Fachkreise sind nun aufgerufen, ihre Praxiserfahrung in die Überarbeitung einzubringen, um die Balance zwischen Informationstiefe und Umsetzbarkeit zu optimieren.

📎 Alle Unterlagen zur Kommentierung sind auf der Website von EFRAG abrufbar.

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VSME – EU empfiehlt freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU

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Überarbeitung der ESRS Set 1: Ein Schritt Richtung Vereinfachung und Klarheit